EDK CDIP CDPE CDEP
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Vernehmlassungen

Vernehmlassungen

Konkordate werden in einem schriftlichen Verfahren bei den Kantonen und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden vernehmlasst. Mit Rücksicht auf den Einbezug der kantonalen Parlamente wird eine lange Antwortfrist eingeräumt (mindestens 6 Monate). Die Bezeichnung "Vernehmlassung" findet ausschliesslich bei Konkordaten Anwendung.

Anhörungsprozesse

Zu Ausführungsinstrumenten, die sich aus Konkordaten ableiten, führt die EDK Anhörungsprozesse durch. Zu diesen Ausführungsinstrumenten gehören beispielsweise Empfehlungen (basierend auf dem Schulkonkordat 1970), Diplomanerkennungsreglemente (basierend auf der Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993) oder weitere Instrumente (z.B. Bildungsstandards gemäss HarmoS-Konkordat von 2009). Diese fachlichen Anhörungsprozesse richten sich an die kantonalen Departemente sowie an die betroffenen schulischen Partner gesamtschweizerischer Relevanz.

Vernehmlassungs- und Anhörungsprozesse eröffnet 2010

Frist läuft:

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Vernehmlassung
Frist: 30. November 2010 
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Profil für Zusatzausbildungen für bilinguales / immersives Unterrichten Anhörung
Frist: 30. September 2010 
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Frist abgelaufen:

Nationale Bildungsstandards Anhörung 
Frist: Ende Juli 2010 
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Mindestvoraussetzungen für fachpraktische und fachwissenschaftliche Ausbildung Lehrpersonen Maturafach Sport Anhörung
Frist: Mitte Juni 2010 
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Primarlehrerinnen und Primarlehrer erwerben Lehrdiplom Sekundarstufe I Anhörung
Frist: 9. August 2010 
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Vernehmlassungs- und Anhörungsprozesse eröffnet 2009

Mindestvoraussetzungen für fachpraktische und fachwissenschaftliche Ausbildung Lehrpersonen Maturafach Musik Anhörung
Frist: 30.Oktober 2009 
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Lehrdiplom-Kategorien Vorschulstufe / Primarstufe Anhörung
Frist: 30.November 2009 
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