Sonderpädagogik
Seit dem 1. Januar 2008 tragen die Kantone in der Folge der NFA die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Ein wesentlicher Teil der sonderpädagogischen Massnahmen war bis zu diesem Zeitpunkt von der Invalidenversicherung (IV) mitfinanziert und damit auch mitgeregelt worden.
Übergangsregelung im Bereich IV
Per 1. Januar 2008 hat sich die IV aus der Mitfinanzierung (2002 waren das 731 Millionen Franken) zurückgezogen. Die bisherigen IV-Leistungen werden von den Kantonen in vergleichbarem Umfang weitergeführt (bis mindestens 31. Dezember 2010 auf Basis einer vom Bundesparlament beschlossenen Übergangsfrist, ab frühestes 1. Januar 2011 auf der Basis kantonaler Rechtsgrundlagen).
Sonderpädagogik-Konkordat
In der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (Sonderpädagogik-Konkordat) legen die Kantone im Hinblick auf den NFA-Aufgabentransfer gemeinsame Rahmenbedingungen fest: Grundangebot, Berechtigte, gemeinsame Instrumente. Das Konkordat ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es gilt für diejenigen Kantone, welche dem Konkordat beigetreten sind.
- Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007
- Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen
- Sonderpädagogik-Konkordat: Das Wichtigste in Kürze (Version November 2007)
- Stand der Beitrittsverfahren / Inkrafttreten
- Medienmitteilung zum Inkrafttreten vom 24.6.2010
- Was hat ab dem 1. Januar 2011 geändert?
Auf Basis des Sonderpädagogik-Konkordats werden gemeinsame Instrumente entwickelt.
Kantonale Sonderpädagogik-Konzepte
Wie jeder Kanton die sonderpädagogischen Massnahmen konkret organisiert, ist Gegenstand seines kantonalen Sonderpädagogik-Konzeptes. Mit oder ohne Beitritt zum Konkordat sind alle Kantone dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erarbeiten. Dieses wird von einer kantonalen Behörde (Regierung oder Parlament) genehmigt.
Dokumentation
Nationales Kompetenzzentrum
Kontakt
Dr. Sandra Hutterli, Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11

