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Kindergarten-Obligatorium

Heute besuchen in der Schweiz 86% der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In nahezu allen Kantonen besteht bereits ein Besuchsobligatorium oder ein Obligatorium für die Gemeinde, einen Kindergarten anzubieten. Das HarmoS-Konkordat harmonisiert dies und bindet den zweijährigen Kindergarten in die obligatorische Schulpflicht ein. Weiter wird der Stichtag vereinheitlicht: Kinder, welche bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren vierten Geburtstag feiern, treten im Herbst in den Kindergarten ein (Art. 5, HarmoS-Konkordat). Sie sind dann in ihrem 5. Altersjahr.

Der Eintritt in den Kindergarten wird im HarmoS-Konkordat als "Einschulung" bezeichnet (Art. 5). "Frühere Einschulung" ist also in einem juristischen Sinn zu verstehen: die Schulpflicht beginnt. Der Kindergarten wird obligatorisch. Das heisst aber nicht, dass der "schulische Unterricht" beginnt. Die ersten Schuljahre sind weiterhin "Kindergarten-orientiert".

Das HarmoS-Konkordat schreibt nicht vor, wie diese ersten Schuljahre zu organisieren sind. Das kann ein (obligatorischer) Kindergarten sein oder eine Grund- oder Basisstufe. Unabhängig von der Organisationsform muss einem Kind die Möglichkeit gegeben werden, diese ersten Schuljahre schneller oder langsamer zu durchlaufen.

Die von den Kindern bis Ende des 4. Schuljahres (nach zwei Jahren obligatorischem Kindergarten und 2 Schuljahren) in vier Fächern zu erreichenden Grundkompetenzen werden über die nationalen Bildungsziele (Bildungsstandards) festgelegt.

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Kontakt

Dr. Sandra Hutterli, Leiterin Koordinationsbereich Obligatorische Schule
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11