Nachträgliche Anerkennung von Einzeldiplomen
Sie haben Ihr Lehrdiplom oder ihr Diplom im Bereich Sonderpädagogik vor der Anerkennung der betreffenden kantonalen Ausbildung durch die EDK erworben und suchen Informationen darüber, wie die Anerkennung Ihres Diploms heute aussieht.
Wer sein Lehrdiplom oder sein Diplom im Bereich Sonderpädagogik vor der Anerkennung seiner Ausbildung durch die EDK erworben hat, verfügt zukünftig ebenfalls über ein gesamtschweizerisch anerkanntes Diplom.
- Für Inhaberinnen und Inhaber bisher ausgestellter kantonaler Diplome heisst das: ihre kantonalen Diplome gelten automatisch als gesamtschweizerisch anerkannt, sobald die Hochschuldiplome "ihres" Kantons vom EDK-Vorstand anerkannt worden sind. Damit ist die volle Freizügigkeit – also die Möglichkeit zur Berufsausübung in allen Kantonen – auch für Inhaberinnen und Inhaber älterer Diplome gewährleistet.
- Die bisher ausgestellten Lehrdiplome bzw. Diplome im Bereich Sonderpädagogik, die nicht bereits an einer Hochschule erworben wurden, entsprechen mit dieser Anerkennung aber weder einem Hochschuldiplom noch einem Bachelor- oder Master-Abschluss.
- Wenn sich einzelne Inhaberinnen und Inhaber von älteren Lehrdiplomen oder älteren Diplomen im Bereich Sonderpädagogik die gesamtschweizerische Anerkennung von der EDK bestätigen lassen möchten, stellt das Generalsekretariat gegen eine Kanzleigebühr von CHF 100.- eine entsprechende Bestätigung aus. Für die Wirksamkeit der Freizügigkeit, also die Berufstätigkeit in einem anderen Kanton, ist eine solche Bestätigung aber nicht erforderlich.
Altrechtliche Sportlehrdiplome
Die Eidgenössischen Sportlehrdiplome I und II sind nachträglich von der EDK anerkannt, sofern die Hochschule, an der diese Abschlüsse erworben wurden, inzwischen über eine EDK-Anerkennung der Lehrdiplome für Sekundarstufe I resp. Maturitätsschulen verfügt. Inhaberinnen und Inhaber von Eidgenössischen Sportlehrdiplomen I und II können beim Generalsekretariat der EDK ein entsprechendes Gesuch um Bestätigung der Anerkennung einreichen
Mehr Informationen
- Merkblatt: Nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen, von Diplomen in Schulischer Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie
- Formular für Gesuchstellende
Beschwerden
Privatpersonen können Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK an eine unabhängige Rekurskommission richten. Rekurskommission EDK/GDK
Kontakt
Brigitte Eicher
Sachbearbeiterin
Telefon +41 (0)31 309 51 31 (Direktwahl)

