Abschlüsse von Fachmittelschulen
Gesamtschweizerische Anerkennung durch die EDK
Die gesamtschweizerische Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen (Fachmittelschulausweis und Fachmaturität) basiert auf dem EDK-Anerkennungsreglement vom 12. Juni 2003 (revidiert 2007).
Für den Vollzug bestehen ergänzende EDK-Richtlinien.
Richtlinien Fachmaturität Pädagogik
In den Richtlinien Fachmaturität Pädagogik wird der Zugang zum Fachmaturitätslehrgang Pädagogik geregelt und es werden Mindestanforderungen definiert, die mit der Fachmaturität erreicht werden müssen. Der Vorstand der EDK hat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2012 neue Richtlinien für die Umsetzung der Fachmaturität Pädagogik erlassen. Diese gelten ab Schuljahr 2013/2014.
Richtlinien gültig ab Schuljahr 2013/2014
Richtlinien gültig bis Ende Schuljahr 2012/2013:
Rahmenlehrplan
Der Vorstand der EDK hat 2004 den Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen verabschiedet. Er gilt als Grundlage für die kantonalen Lehrpläne.
Kontakt
Dr. Martin Leuenberger, Leiter Koordinationsbereich Sekundarstufe II und Berufsbildung
Kontakt-Mail EDK
+41 (0)31 309 51 11

