Finanzierungsvereinbarungen
Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.
Alle diese Vereinbarungen funktionieren nach den folgenden Grundsätzen:
- Freizügigkeit: Der Standortkanton einer Ausbildungsstätte bietet die Ausbildungsgänge Studierenden bzw. Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen zu denselben Bedingungen an wie den eigenen Kantonsangehörigen.
- Finanzierung: Die Herkunftskantone der Studierenden bzw. Schülerinnen und Schüler bezahlen dem Standortkanton der Ausbildungsstätte einen festgelegten Betrag.
Für folgende Bildungsstufen gibt es gesamtschweizerische Vereinbarungen:
Tertiärstufe
Universitäre Hochschulen
Interkantonale Universitätsvereinbarung 1997 (IUV)
In Ratifikation: Interkantonale Universitätsvereinbarung 2019
Fachhochschulen
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Höhere Fachschulen
Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)
Sekundarstufe II (Berufsbildung)
Berufsfachschulvereinbarung (BFSV)
Sekundarstufen I und II
Neben diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch regionale Schulabkommen.
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung
Dorothea Herrig Chénais
Sachbearbeitung (Universitäten, Fachhochschulen, Hochbegabte)
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)
Markus Balmer
Sachbearbeitung (Höhere Fachschulen, Vorbereitungskurse, Berufsfachschulen)
+41 (0)31 309 51 63 (Direktwahl)