Interkantonale Universitätsvereinbarung
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (IUV) regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten.
Grundlagendokumente
- Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997
- Erläuterungen zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung
- IUV: Umsetzung und häufigste Fragen
Organe
Links
- Bundesamt für Statistik BFS
Daten und Indikatoren Universitäre Hochschulen - Schweizerische Universitätskonferenz SUK
Informationen zur Universitätspolitik - Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS
Informationen zum Universitätsstudium in der Schweiz
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Abteilung Ressourcen
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

