Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung
Die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildung.
Alle Kantone ausser ZH und SG sind dieser Vereinbarung beigetreten.
Grundlagendokumente
Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) vom 22. Juni 2006
Kommentar zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich vom 22.6.2006
Anhang für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011
Anhang für das Schuljahr 2011/2012
Links
Bundesamt für Statistik BFS
Statistische Informationen zur Berufsbildung
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Grundlageninformationen zur beruflichen Grundbildung
Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Fachkonferenz der EDK, zuständig für die Abgeltung weiterer Leistungen (überbetriebliche Kurse ÜK, interkantonale Fachkurse IFK) gemäss BFSV Art. 6
Kontakt
Jean-Daniel Zufferey, Bereichsleiter Berufsbildung
Dorothea Herrig Chénais, Sachbearbeitung
+41 (0)31 309 51 33 (Direktwahl)

