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Kulturpolitik und Kulturförderung

Künstlerinnen und Künstler und kulturelle Institutionen werden in der Schweiz auch von der öffentlichen Hand gefördert und finanziert. Für diesen Bereich der staatlichen Kulturförderung liegt die Hauptverantwortung gemäss Bundesverfassung bei den Kantonen (Art. 69 Bundesverfassung). Die Kantone und ihre Gemeinden sind für die Kulturförderung zuständig. Der Bund wirkt subsidiär: er unterstützt kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse.

Von den rund 2 Milliarden Franken jährlicher Kulturaufwendungen der öffentlichen Hand entfallen 86% auf die Kantone (823 Mio.) und ihre Gemeinden (873 Mio.). Der Bund steuert 14% (280 Mio.) bei (Zahlen 2002).

Rolle der EDK

Die EDK vertritt die Kantone gegenüber dem Bund und im Ausland in Fragen der Kulturpolitik und Kulturförderung.

Zur koordinierten Bearbeitung von Fachfragen im Bereich der Kulturförderung führt die EDK die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten  zur KBK

Die EDK verfügt über keine eigenen Mittel zur Unterstützung von kulturellen Projekten. Projekte von gesamtschweizerischem Interesse, die nicht von Bund, Pro Helvetia oder von Privaten allein gefördert werden können, werden zum Teil auch von kantonaler Seite mitfinanziert. Die EDK-Fachkonferenz KBK prüft entsprechende Gesuche und und gibt Empfehlungen an die Kantone ab zur allfälligen Unterstützung. Solche Gesuche werden aber bei den einzelnen Kantonen eingereicht und nicht bei der EDK oder der KBK.

Links zu wichtigen Akteuren der Kulturförderung (öffentliche  Hand)

  •  Kantone
    Adressen der kantonalen Bildungsdepartemente
  •  Städte
    Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen (KSK)
  •  Bundesamt für Kultur (BAK)
  •  Pro Helvetia
    Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia fördert im Auftrag des Bundes kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse

Dokumentation

  •  www.kulturfoerderung.ch
    Online-Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung mit allen wichtigen Adressen im Kulturbereich. Eine Website des BAK
  •  Kultur hat Recht
    Ein Leitfaden zu Rechtsfragen im Schweizer Kulturleben. Diese Publikation entstand auf Initiative der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK).

Kontakt

Bernard Wicht, Leiter Koordinationsbereich Kultur & Gesellschaft, Internationale Organisationen
 Kontakt-Mail EDK