- Nachobligatorische Bildung
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- Gymnasium
- Organisation der gymnasialen Maturitätsausbildung
Organisation der gymnasialen Maturitätsausbildung
Der Eintritt in eine gymnasiale Maturitätsschule erfolgt mehrheitlich im letzten Schuljahr der Sekundarstufe I oder im Anschluss an die Sekundarstufe I. In der Regel dauert die Maturitätsausbildung vier Jahre. Bei einem dreijährigen Maturitätslehrgang (Eintritt im Anschluss an die Sekundarstufe I) muss im letzten Schuljahr auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgen. Verschiedene deutschsprachige Kantone führen neben gymnasialen Maturitätsschulen mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer (Kurzzeitgymnasium) auch gymnasiale Maturitätsschulen, in denen der Eintritt bereits nach der Primarstufe erfolgt (Langzeitgymnasium; Dauer: sechs Jahre). Die französisch- und italienischsprachige Schweiz kennt keine Langzeitgymnasien.
Jeder Kanton legt eigenständig die Aufnahmebedingungen für die gymnasialen Maturitätsschulen fest. Für den Übertrittsentscheid werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler beurteilt. Mögliche Instrumente sind Gesamtbeurteilungen, Noten und Aufnahmeprüfungen oder eine Kombination davon.