- Nachobligatorische Bildung
- Tertiärstufe
- Universitäten und ETH
- Bachelorstudium
Bachelorstudium
Die kantonalen Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) verlangen als Zulassungsbedingung zu einem Bachelorstudium ein gymnasiales Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis sowie die Beherrschung der Studiensprache. Die jeweilige Hochschule bestimmt die konkreten Zulassungsbedingungen.
In der Schweiz sind bis auf wenige Ausnahmen (medizinische Studiengänge, Chiropraktik, teilweise Sportwissenschaften) alle Studienrichtungen frei zugänglich. Bei Studiengängen mit Zulassungsprüfungen wird jedes Jahr aufgrund der Zahl der Anmeldungen entschieden, ob Zulassungsprüfungen durchgeführt werden. Wegen dem eingeschränkten Angebot an Studienplätzen, sind ausländische Studierende, abgesehen von Sonderfällen, zu diesen Studiengängen nicht zugelassen.
Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnisses mit bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement werden ebenfalls an universitäre Hochschulen zugelassen.
Verschiedene universitäre Hochschulen gewähren alternative Aufnahmeverfahren für Personen, welche die oben erwähnten Aufnahmebedingungen nicht erfüllen. Dabei können ein bestimmtes Alter, Berufserfahrungen und eine schriftliche Bewerbung sowie zusätzlich eine Eignungsprüfung verlangt werden.