In der Schweiz werden Lehrerinnen und Lehrer für alle Schulstufen an Hochschulen ausgebildet, mehrheitlich an Pädagogischen Hochschulen. Die Studiengänge sind berufsqualifizierend und führen zu einem Lehrdiplom. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen, zum Inhalt der Ausbildung, zur Dauer des Studiums und zum Titel, der erworben wird.
Die Diplome werden in der ganzen Schweiz anerkannt, sofern sie den Anforderungen des Diplomanerkennungsrechts der EDK entsprechen (Rechtssammlung der EDK; Ziffer 4). Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome für die obligatorische Schule und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen). Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Ausbildungsabschlusses haben in allen Kantonen Zugang zum Lehrberuf.
Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für die acht Jahre umfassende Primarstufe (d.h. einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe) erfolgt in der Regel an Pädagogischen Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und wird mit einem Lehrdiplom und einem Bachelor abgeschlossen.
Die Studierenden werden generalistisch für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern ausgebildet. Je nach Ausbildungsinstitution kann man sich für alle Schuljahre der Primarstufe (inkl. Kindergarten oder Eingangsstufe) oder für Teile davon qualifizieren.
Die Ausbildung vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe notwendig sind. Das Studium beinhaltet Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und die berufspraktische Ausbildung. Es sind Leistungsnachweise im Umfang von 180 ECTS-Punkten zu erbringen, davon entfallen 36 bis 54 ECTS-Punkte auf die berufspraktische Ausbildung.
Für die Zulassung zum Studium wird eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik vorausgesetzt. Die Zulassung ist ebenfalls mit folgenden Abschlüssen gewährleistet:
Die Ausbildungsinstitutionen haben zudem die Möglichkeit für Inhaberinnen und Inhaber
eine eigene Prüfung durchzuführen. Mit dieser Prüfung wird der Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erbracht.
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Gleichzeitig wird der akademische Titel «Bachelor of Arts in Primary Education» oder «Bachelor of Science in Primary Education» verliehen. Die Lehrdiplomurkunde enthält die Fächer und die Schuljahre, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den Titel «diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (EDK)» zu tragen.
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer oder zusätzliche Schuljahre der Primarstufe erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.
Im Rahmen eines zweijährigen Master-Studiengangs im Umfang von 120 ECTS-Punkten können Primarlehrpersonen zusätzlich noch ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erwerben. Die Studierenden müssen in einem bis maximal drei Fächern dieselben Ziele erreichen wie die Studierenden der regulären Ausbildung für die Sekundarstufe I (siehe «Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I»).
Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für die Sekundarstufe I wird an Pädagogischen Hochschulen absolviert, in einigen Kantonen auch an Universitäten. Das Studium dauert 4,5 bis 5 Jahre und wird mit einem Lehrdiplom und einem Master abgeschlossen.
Die Ausbildung vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I notwendig sind. Das Studium beinhaltet Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und die berufspraktische Ausbildung. Im Bachelor-Master-Studiengang sind Leistungsnachweise im Umfang von 270 bis 300 ECTS-Punkten zu erbringen, davon entfallen mindestens 48 ECTS-Punkte auf die berufspraktische Ausbildung. Die Studierenden werden in der Regel für den Unterricht in 3 bis 4 Fächern ausgebildet. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen auf Seite 18.
Für die Zulassung zum Studium wird eine gymnasiale Maturität vorausgesetzt. Die Zulassung ist ebenfalls mit folgenden Abschlüssen gewährleistet:
Die Ausbildungsinstitutionen haben zudem die Möglichkeit, für Inhaberinnen und Inhaber
eine eigene Prüfung durchzuführen. Mit dieser Prüfung wird der Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung zu den universitären Hochschulen erbracht.
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
An einzelnen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Gleichzeitig wird der akademische Titel «Master of Arts in Secondary Education» oder «Master of Science in Secondary Education» verliehen. Die Lehrdiplomurkunde enthält die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen:
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms für die Sekundarstufe I können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.
Der Erwerb eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) setzt ein fachwissenschaftliches Bachelor- und Masterstudium voraus. Das fachwissenschaftliche Studium wird gewöhnlich in zwei Fächern absolviert, die an Maturitätsschulen unterrichtet werden. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Maturitätsanerkennungsreglement (Art. 9).
Die berufliche Ausbildung wird je nach Kanton an Pädagogischen Hochschulen oder an Universitäten absolviert.
Die Ausbildung zum Lehrdiplom vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Maturitätsschulen notwendig sind. Die berufliche Ausbildung beinhaltet Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und einen berufspraktischen Ausbildungsteil, letzterer umfasst mindestens 15 ECTS-Punkte.
Das fachwissenschaftliche Bachelor-Masterstudium dauert in der Regel 4,5 bis 5 Jahre und wird an einer Universität absolviert. Ausgenommen ist das Studium für die Unterrichtsfächer Musik und Bildnerisches Gestalten, welches an einer Fachhochschule stattfindet. Die berufliche Ausbildung umfasst 60 ECTS-Punkte, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von einem Jahr entspricht.
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
An einzelnen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Lehrpersonen für Maturitätsschulen können gemäss Bundesrecht auch Fächer der Berufsmaturität unterrichten, sofern sie ein vom SBFI anerkanntes berufspädagogisches Modul im Umfang von 10 ECTS-Punkten absolvieren. Dieses kann in die Ausbildung für Maturitätsschulen integriert werden. Eine Doppelqualifikation wird inzwischen von diversen Hochschulen ermöglicht.
Die Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Die Diplomurkunde enthält das Fach bzw. die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen:
Für die 60 ECTS-Punkte umfassende berufliche Ausbildung wird kein zusätzlicher akademischer Titel vergeben. Die Lehrpersonen für Maturitätsschulen tragen den akademischen Titel «Master of Arts» oder «Master of Science» aufgrund ihres fachwissenschaftlichen Hochschulabschlusses.
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.
Die Kantone und die Hochschulen entscheiden, ob sie Quereinsteigende ausbilden und welche Möglichkeiten sie für den Quereinstieg anbieten. Für spezifische Informationen werden die Interessentinnen und Interessenten daher gebeten, sich direkt an eine Ausbildungsinstitution zu wenden (siehe «Pädagogische Hochschulen» auf der Liste)
Quereinsteigende sind
Gesamtschweizerisch anerkannt werden können Quereinstiegsausbildungen für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten) sowie für die Sekundarstufe I. Ein Quereinstieg in die Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen ist hingegen nicht möglich.
Der Quereinstieg setzt sich aus insgesamt drei unterschiedlichen Elementen zusammen, wobei diese nur eingeschränkt kombiniert werden können. Diese werden nachfolgend vereinfacht dargestellt:
Ansonsten gelten die gleichen Vorgaben wie für die anderen Studierenden in der Lehrerausbildung (Siehe «Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe)» und «Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I»).