Navigieren auf EDK

Inhalts Navigation

Sie sind hier: Startseite / Die EDK / Blog / Wie die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen Bildungslaufbahnen prägen

Wie die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen Bildungslaufbahnen prägen

20.09.2022

Francis Kaeser zeigt auf, wie unentbehrlich die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen für das Schweizer Bildungssystem geworden sind und welche Rolle die EDK dabei spielt.

Haben Sie sich auch schon gefragt, ob wir die weitreichenden Möglichkeiten, die wir in der Schweizer Bildungslandschaft geniessen, zu schätzen wissen? Wir hätten allein schon aufgrund des verfassungsmässig garantierten Grundrechts auf Bildung allen Grund dazu. Dank den Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK geniessen wir darüber hinaus auch den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen.

Porträt von Francis Kaeser
Bild Legende:

Autor: Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung

Die Durchlässigkeit als unentbehrlicher Pfeiler des Schweizer Bildungssystems
Gestützt auf diese Vereinbarungen können wir schweizweit Ausbildungen und Studiengänge absolvieren und uns diejenigen Bildungsinstitutionen aussuchen, welche unseren Wünschen und Fähigkeiten am besten entsprechen, ohne uns im Detail mit der Abgeltung und dem Zugang beschäftigen zu müssen. So hat sich beispielsweise Max Bernli aus der Agglomeration der Stadt Bern für ein Studium an der Hochschule Luzern entschieden. Den umgekehrten Weg wählt Ursina Luzernli aus dem Kanton Luzern mit ihrem Studium an der Berner Fachhochschule. Den beiden werden dank den folgenden Grundsätzen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) keine Steine in ihre Bildungswege gelegt:

  • Der Wohnsitzkanton der Studierenden leistet den Trägern von Fachhochschulen Beiträge an die Ausbildungskosten. (Art. 3 Abs. 1 der FHV)
  • Die Fachhochschulträger gewähren den Studierenden aus allen Vereinbarungskantonen die gleiche Rechtsstellung. Soweit die Kantone nicht selbst Träger der Fachhochschulen sind, verpflichten sie die ihnen verbundenen Schulen zur Gleichbehandlung. (Art. 3 Abs. 2 der FHV)
Studierende sitzen an Tischen, machen Notizen und hören aufmerksam zu
Bild Legende:
Quelle: Berner Fachhochschule

Diesen Grundsätzen zufolge leistet der Kanton Bern dem Kanton Luzern einen Beitrag für das Studium von Max Bernli. Genau umgekehrt ist es im Fall von Ursina Luzernli. Die verschiedenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen für die Sekundarstufe I und II sowie der Tertiärstufe, die im Laufe der letzten vier Jahrzehnte zwischen den Kantonen abgeschlossen wurden, spielen heute eine massgebende Rolle für die Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz. Zusätzlich zu diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch noch regionale Schulabkommen.

Sicherstellung des Vollzugs durch die EDK
Der Vollzug der Vereinbarungen zur Bildungsfinanzierung wird insbesondere durch den Koordinationsbereich Finanzierung der EDK sichergestellt. Er übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der Geschäftsstelle der Vereinbarungen
  • Periodische Festlegung der Tarife für die Vereinbarungen
  • Gewährleistung des Zahlungsverkehrs zwischen Kantonen und Institutionen
  • Führen des zentralen Inkassos für die Beitragszahlungen an die Universitätskantone im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV)
  • Vor- und Nachbereitung von für die Vereinbarungen relevanten Geschäften
  • Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben
  • Regelung von Vollzugs- und Verfahrensfragen
  • Information der Vereinbarungskantone
  • Führen von Listen beitragsberechtigter Bildungsgänge
  • Beantwortung von Anfragen verschiedener Anspruchsgruppen

Wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und Ausschöpfung der Potentiale
Max Bernli und Ursina Luzernli dürfen sich dank den interkantonalen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen mit Studienfächern auseinandersetzen, welche sie interessieren. Die Beispiele zeigen, wie nachhaltig die Arbeit der EDK den Bildungsweg eines Menschen beeinflussen kann. Die EDK leistet damit einen massgebenden Beitrag zur Chancengleichheit und zur Entfaltung und Ausschöpfung der Potentiale künftiger Schweizer Fachkräfte.

Möchten Sie etwas zu dem Thema sagen? Oder haben Sie generell Inputs zum Blog? Schreiben Sie uns per, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

Fusszeile