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Berufliche Grundbildung

Die Ausbildung findet an drei Orten statt: im Ausbildungsbetrieb, im überbetrieblichen Kurszentrum und in der Berufsschule. Die Kantone sind für die Aufsicht über die Lehrlingsausbildung und die Organisation der Kurse an den Berufsschulen zuständig. 

Den Lernenden werden drei Ausbildungswege angeboten: 

  • Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA)
  • Eidg. Berufsmaturität

Eine Kommission Berufliche Grundbildung ist mit der Aufgabe betraut, sich mit allen Fragen der beruflichen Grundbildung zu befassen.

Kommission Berufliche Grundbildung

  • Zielsetzungen und Aufgaben

    Die Kommission bearbeitet Fragen der beruflichen Grundbildung. Sie unterstützt die Kantone bei der Lernortkooperation, insbesondere in ihrer Aufsicht gemäss Art. 24 des BBG. Sie stellt dabei die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sicher.

  • Präsidium

    Paolo Colombo TI

    Geschäftsstelle

    Katja Dannecker SBBK
    Tel. +41 31 309 51 77

    Mitglieder

    Patrick Geissmann GL, Vincent Joliat JU, Jodok Kummer VS, Lea Gnos LU, Alexander Lees BE, Gaetano Lentini BS (Präsident Subkommission betriebliche Grundbildung), Sandro Schneider AG, Annette Schwarz TG, Philipp Thommen BE, Walter Waltenspül ZH, Markus Zwyssig ZH

     

  • Mandat

Weitere Informationen.

Kontakt
Geschäftsstelle SBBK
+41 31 309 51 11

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