Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung auch erlangen, ohne hierfür eine Berufslehre durchlaufen zu müssen. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) lässt für den Nachweis von beruflichen Handlungskompetenzen (Qualifikationen) mehrere Möglichkeiten offen:
- die Validierung von Bildungsleistungen oder ein anderes reglementiertes bzw. strukturiertes Qualifikationsverfahren
- die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
- die verkürzte berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
- die reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag
Fragen zur beruflichen Grundbildung von Erwachsenen auf national-strategischer Ebene werden von der Kommission Berufsabschluss für Erwachsene behandelt.