Vernehmlassungen: Zu Konkordaten führt die EDK Vernehmlassungen bei den Kantonen und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden durch. Mit Rücksicht auf den Einbezug der kantonalen Parlamente wird eine lange Antwortfrist eingeräumt (mindestens 6 Monate).
Anhörungsprozesse: Zu Ausführungsinstrumenten, die sich aus Konkordaten ableiten, führt die EDK Anhörungsprozesse durch. Zu diesen Ausführungsinstrumenten gehören beispielsweise Empfehlungen (basierend auf dem Schulkonkordat 1970) oder Diplomanerkennungsreglemente (basierend auf der Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993). Diese fachlichen Anhörungsprozesse richten sich an die kantonalen Departemente sowie an die betroffenen schulischen Partner von gesamtschweizerischer Relevanz.
Anhörung vom 1. Februar 2024 bis am 31. Mai 2024
Der Vorstand der EDK hat mit Beschluss vom 25. Januar 2024 die Anhörung zur Änderung des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen vom 28. März 2019 eröffnet.
Anhörung vom 12. September bis 15. Dezember 2023
Der Vorstand der EDK hat am 12. September 2023 eine Anhörung zur Revision der gymnasialen Maturität eröffnet, nachdem die EDK und der Bund die totalrevidierten Rechtsgrundlagen dazu im Juni 2023 verabschiedet haben. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz. Damit wird ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel von Bund und Kantonen erfüllt.
Auf dieser Grundlage wurde der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet, welcher in die Anhörung ging.
Anhörung vom 1. Februar 2023 bis am 31. März 2023
Der Vorstand der EDK hat am 26. Januar 2023 eine Anhörung zur Frage eröffnet, ob das Mindestalter bei der Ausbildung für Quereinsteigende auf 27 Jahren gesenkt werden soll. Heute liegt dieses für berufserfahrende Quereinsteigende, die eine Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer der obligatorischen Schule absolvieren, bei 30 Jahren. Das Mindestalter ist im EDK-Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen definiert.
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Anhörung vom 8. September 2022 bis am 31. Dezember 2022
Der Vorstand der EDK hat am 8. September 2022 die Anhörung zu den Entwürfen der totalrevidierten Anerkennungsreglemente für Logopädie (Vorlage 1), für Psychomotoriktherapie (Vorlage 2) und für Sonderpädagogik (Vorlage 3) eröffnet.
Mit der Totalrevision werden die Reglemente vereinheitlicht und vereinfacht. Die Anforderungen, welche an die Ausbildungen gestellt werden, wurden mehrheitlich beibehalten. Zu den materiellen Änderungen gehören unter anderem folgende Punkte: Die Ausbildungen in Logopädie und Psychomotoriktherapie sollen nicht nur als Bachelor-, sondern neu auch als Masterstudiengänge ausgestaltet werden können. Mit der Revision wird den Ausbildungsinstitutionen die Verpflichtung übertragen, die berufliche Eignung der Studierenden zu prüfen. Weiter sehen die Reglementsentwürfe vor, dass den Studierenden neu Leistungen angerechnet werden können, die sie in einer Weiterbildung an einer Hochschule erworben haben (Verkürzung des Ausbildungsumfangs um maximal 15 ECTS-Punkte möglich).
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Vernehmlassung vom Mai 2022 bis 30. September 2022
Der Vorstand der EDK hat am 5. Mai 2022 den Entwurf des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und den Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität zur Vernehmlassung frei gegeben. Der Bundesrat hat seinerseits am 18. Mai 2022 der Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Zusammenarbeitsvereinbarung zugestimmt.
Die Vernehmlassung war vom Bund organisiert worden. Da MAR und MAV inhaltlich identisch sind, hatte die EDK auf eine eigene, parallele Vernehmlassung verzichtet, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die politischen Organe der EDK und der Bundesrat haben den Vernehmlassungsbericht für eine entsprechende Weiterentwicklung Ende März 2023 zur Kenntnis genommen.
Vernehmlassung vom 15. Juni bis am 15. Dezember 2021
Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) regelt den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen, wenn Schülerinnen und Schüler im Zuge einer Hospitalisierung eine ausserkantonale Spitalschule besuchen. Die ISV definiert die Voraussetzungen, welche die Spitalschulen zu erfüllen haben, um Teil des Lastenausgleichssystems zu werden.
Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. Die Plenarversammlung der EDK hat die ISV am 28. Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Zur Website ISV
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Frühere Vernehmlassungen: Zum Archiv auf edudoc.ch