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Reichen Sie Ihr Gesuch online ein
Sie können Ihr vollständiges Gesuch jederzeit einreichen.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
- Ist die EDK gemäss Selfcheck für die Anerkennung meines Diploms zuständig?
- Ist meine Ausbildung grundsätzlich mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz vergleichbar? (siehe Schritt 1)
- Bin ich im Herkunftsland vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt? (siehe Schritt 2)
- Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise? (siehe Schritt 3)
- Habe ich alle erforderlichen Dokumente gemäss Checkliste?
Erstellen Sie ein Benutzerkonto im Onlineportal (CH-Login) gemäss der Anleitung.
Wie lange dauert die Überprüfung meines Gesuchs?
- Für Berufsabschlüsse aus EU-Staaten rund vier Monate ab dem Datum, an dem das Gesuch vollständig vorliegt.
- Für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten kann die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Prüfung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage der eingereichten Dokumente. Enthalten die eingereichten Unterlagen nicht die verlangten Informationen oder reichen die darin enthaltenen Informationen für die Überprüfung Ihres Ausbildungsabschlusses nicht aus, ist die Überprüfung der Gesuche erschwert. Dies kann zu einer wesentlich längeren Bearbeitungsdauer der Gesuche führen.
Folgende Fälle führen zu einer längeren Bearbeitungsdauer:
- Das Gesuch wird bei der falschen Behörde eingereicht.
- Die eingereichten Dokumente sind unvollständig (siehe Checkliste).
- Die eingereichten Dokumente enthalten nicht alle für die Prüfung relevanten Informationen (siehe Checkliste).
- Die Gesuchsstellenden beantragen Unterrichtsstufen oder Unterrichtsfächer, für die sie im Herkunftsland nicht vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt sind. (siehe Schritt 2)
