Die EDK unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Das HarmoS-Konkordat enthält einige sehr subsidiäre Bestimmungen zur Gestaltung des Schultags. Demnach verpflichten sich die HarmoS-Beitrittskantone dazu, die Unterrichtszeit auf der Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren und dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen anzubieten. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Das HarmoS-Konkordat gibt kein «nationales Modell» vor. Vielmehr sollen unterschiedliche Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort.
Im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie, frühe Förderung und schulergänzende Betreuung arbeitet die EDK mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren zusammen. Grundlage bildet die gemeinsame Erklärung von 2018 zur familienergänzenden Kinderbetreuung. 2022 haben die SODK und die EDK Empfehlungen zur Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verabschiedet.