Kultur
Zusammenarbeit und Austausch im Bereich Kultur
Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Institutionen werden in der Schweiz auch von der öffentlichen Hand gefördert. Gemäss Bundesverfassung (Art. 69) sind die Kantone für den Bereich der Kultur zuständig. Zusammen mit den Gemeinden tragen sie die Verantwortung für die Kulturförderung. Der Bund wirkt subsidiär. Er unterstützt kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse.
Die EDK stellt die Zusammenarbeit und den Austausch der Kantone im Bereich Kultur sicher. Die kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräte, welche in ihrem Kanton mit dem Kultur-Dossier betraut sind, treffen sich zirka einmal pro Jahr zur Kulturdirektorenkonferenz.
Des Weiteren gewährleistet die EDK die Vertretung und Mitwirkung der Kantone im Nationalen Kulturdialog (NKD). Aktuell setzt sich die Delegation der Kantone im NKD wie folgt zusammen:
- Regierungsrat Christian Schäli (OW), Delegationsleiter
- Regierungsrätin Jacqueline Fehr (ZH)
- Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens (FR)
Zur koordinierten Bearbeitung von Fragen im Bereich der Kulturförderung führt die EDK eine Fachkonferenz, die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK).
Publikationen
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Kulturelle Teilhabe
Kulturelle Teilhabe
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Förderung kultureller Teilhabe: Ein Leitfaden für Förderstellen. Herausgegeben vom Nationalen Kulturdialog (2021)
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Leitfaden 2021: Arbeitsdokumente (ZIP)
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Leitfaden 2021 als Print bestellen
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Kulturelle Teilhabe. Ein Handbuch, herausgegeben vom Nationalen Kulturdialog (Juni 2019)
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COVID-19
COVID-19
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Studie zu den Transformationsprojekten mit fachlicher Einschätzung der KBK (Februar 2024)
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Kulturbesuche in Zeiten von Corona, 4. Befragung (November 2022)
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Kulturbesuche in Zeiten von Corona, 3. Befragung (Juni 2021)
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Kulturbetriebe in Zeiten von Corona (Juni 2021)
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Kulturförderung
Kulturförderung
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Abschlussbericht der Arbeitsgruppe «Ökologie im Kulturbereich»
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Online-Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung
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Berichte im Auftrag der KBK
Berichte im Auftrag der KBK
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Schlussbericht: Entwicklung der Saläre von Kulturschaffenden
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Kulturvermittlung an und für Schulen: Qualitätskriterien und Empfehlungen (2015)
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Kultur hat Recht. Ein Leitfaden zu Rechtsfragen im Kulturleben. Studienzentrum Kulturmanagement der Universität Basel 2007.
Bestellung beim Verlag -
Soziale Sicherheit der Kunst- und Kulturschaffenden in der Schweiz; Auslegeordnung zur Situation der Kunst- und Kulturschaffenden in der Schweiz im Bereich der sozialen Vorsorge und den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Bericht kann in französischer oder deutscher Sprache per Mail angefordert werden.
Informationen für Gesuchstellende
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Die EDK verfügt über keine eigenen Mittel zur Unterstützung von kulturellen Projekten. Projekte von gesamtschweizerischem Interesse, die nicht von Bund, Pro Helvetia oder von Privaten allein gefördert werden können, werden zum Teil auch von kantonaler Seite mitfinanziert. Die EDK-Fachkonferenz KBK (Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten) prüft entsprechende Gesuche und gibt Empfehlungen an die Kantone ab zur allfälligen Unterstützung. Solche Gesuche werden aber bei den einzelnen Kantonen eingereicht und nicht bei der EDK oder der KBK.
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Webseiten der kantonalen Ämter für Kultur
Webseiten der kantonalen Ämter für Kultur
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