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07.01.2026

Et maintenant? Les prochaines étapes de la mise en œuvre de l’AOSH

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Ab 2026 gilt die ISV – der nächste Schritt: Spitalschulen und Kantone stimmen ihre Prozesse für den interkantonalen Lastenausgleich ab.

Auteur

Autor: Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung

Am 1. Januar 2026 trat die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) offiziell in Kraft. Es ist die erste Rechtsgrundlage für den interkantonalen Lastenausgleich in diesem Bereich. Dieser umfasst die Nutzung schulischer Angebote der obligatorischen Schule sowie allgemeinbildender Angebote der Sekundarstufe II durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler in Spitälern ausserhalb ihres Wohnsitzkantons.

Mit der Inkraftsetzung allein ist ein erster wichtiger Schritt getan, noch nicht jedoch die ganze Arbeit.

Eine Projektgruppe prüft eine praxisnahe Umsetzung

Seit dem Herbst 2025 arbeitet eine Projektgruppe unter der Leitung des Generalsekretariats der EDK an den Vorbereitungen des Vollzugs der ISV. Vertreten sind Fachpersonen aus Kantonen und Spitalschulen. Ziel ist es, bis im Sommer 2026 alle Unterlagen und Prozesse zu konkretisieren, damit der Vollzug ab dem Schuljahr 2027/28 starten kann.

Zu den zentralen Aufgaben der Projektgruppe gehören:

  • die Erarbeitung der Richtlinien ISV, die den Vollzug konkretisieren,
  • die Definition und Präzisierung von Abrechnungsmodalitäten,
  • die Erstellung eines Anhangs, der sämtliche Angebote und Zahlungsbereitschaften der Vereinbarung enthält und somit als Grundlage ist für den Lastenausgleich dient,
  • und die Sicherstellung eines transparenten Informationsflusses an alle beteiligten Stellen.

Was machen die beteiligte Spitalschulen?

Die in der Projektgruppe beteiligten Spitalschulen prüfen derzeit, ob die vorgesehenen Vorgaben und Fristen im Rahmen des Vollzuges umsetzbar sind. Dabei geht es insbesondere um folgende Frage: Wie können die Leistungen der Spitalschulen so einfach wie möglich in Stundenpauschalen heruntergebrochen werden? Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die administrativ schlank bleibt. Bestehende Abläufe über alle Spitalschulen und Vereinbarungskantone hinweg sollen nach Möglichkeit nicht verändert werden.

Inhaltlich bleibt der Auftrag der Spitalschulen gleich wie bisher: Ziel ist eine gute Reintegration in die Herkunftsschule bzw. die Herkunftsklasse im Anschluss an die Hospitalisierung. Die ISV schafft dafür neu  interkantonale Rahmenbedingungen.

Was machen die beteiligte Vereinbarungskantone?

In der Projektgruppe beteiligte Vereinbarungskantone bereiten sich parallel auf die neue Meldepflicht zu Angebot und Zahlungsbereitschaft über alle Spitalschulen hinweg vor. Gemäss Artikel 11 ISV müssen neue oder geänderte Angebote künftig jeweils bis Ende Mai des vorangehenden Schuljahres gemeldet werden. Dazu gehört auch die Zahlungsbereitschaft anderer Kantone.

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Damit dies funktioniert, werden zu gegebener Zeit allen Vereinbarungskantonen zusätzliche Informationen und Anleitungen aus der Projektgruppe zugestellt. Diese präzisieren, wie die erarbeiteten Richtlinien zu verstehen sind und wie die Prozesse konkret funktionieren sollen – d.h. wie Angebote künftig erfasst und gegenseitig bestätigt werden. Die EDK plant zudem eine digitale Plattformlösung. Diese lehnt sich an jene der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch- strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) an mit dem Ziel, die Prozesse administrativ zu vereinfachen.

Ein Startsignal, kein Schlusspunkt

In den kommenden Monaten steht die Koordination und Feinarbeit im Vordergrund. Hinzu kommen rechtliche Klärungen. Weiter muss die technische Umsetzung finalisiert- und die Abstimmung zwischen Praxis und Verwaltung geregelt werden. Die Inkraftsetzung am 1. Januar 2026 ist damit ein Startsignal – nicht der Schlusspunkt. Bis zum geplanten Angebotsstart 2027/28 entsteht so Schritt für Schritt ein System, das mehr Transparenz und Fairness in der interkantonalen Zusammenarbeit bringt.

Neues Video zu den Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen

Die ISV gehört zu den Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen und reiht sich in die bestehenden ein. Im neuen Video der EDK werden diese Vereinbarungen erklärt.

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