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Medienmitteilung 2.9.2021

02.09.2021

Modernisierte Grundlagen: Die überarbeitete Interkantonale Universitätsvereinbarung tritt im Januar 2022 in Kraft

Modernisierte Grundlagen: Die überarbeitete Interkantonale Universitätsvereinbarung tritt im Januar 2022 in Kraft

Bern, 2. September 2021. Seit 2019 sind insgesamt 19 Kantone der totalrevidierten Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) beigetreten. Damit tritt die IUV 2019 per 1. Januar 2022 in Kraft. Wichtige Neuerungen der modernisierten Vereinbarung sind die Abschaffung der Wanderungsrabatte und die Einführung eines kostenbasierten Systems für die Berechnung der Tarife.

Mit der IUV 2019 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine moderne Grundlage für die interkantonale Finanzierung der universitären Hochschulen geschaffen. Die darauf basierenden Zahlungen zwischen den Kantonen bilden die Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Wie die heute gültige IUV 1997 regelt auch die IUV 2019 die Festlegung der Beiträge, die ein Kanton für seine Studierenden an ausserkantonalen Universitäten zu leisten hat. Die bisher gültigen Rabatte für Wanderungsverluste werden jedoch zugunsten eines kostenbasierten Systems aufgehoben.

Abschaffung von Rabatten für einzelne Kantone

Bis anhin haben insgesamt sechs Kantone (GL, GR, JU, TI, UR, VS) Rabatte bezogen, da viele ihrer Studierenden nach dem Studium nicht mehr in diese Herkunftskantone zurückkehren. Dieses System ist in der Zwischenzeit überholt. Nahezu alle Kantone verzeichnen heute Wanderungsverluste. Zudem werden die Tarife mit der IUV 2019 neu auf der Basis der effektiven Kosten berechnet. Anstelle der Tarife wird in der Vereinbarung nur noch das System der Berechnung festgeschrieben.

Die totalrevidierte IUV wurde am 27. Juni 2019 durch die Plenarversammlung der EDK verabschiedet. Seither sind der IUV 2019 neunzehn Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein beigetreten (Stand 2. September 2021). Damit ist die Mindestanzahl der Beitritte für die Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 erreicht. Die bestehende IUV 1997 wird Ende Jahr abgelöst. Spätestens zwei Jahre danach gelten alle Kantone, die der neuen IUV nicht beigetreten sind, als Nichtbeitrittskantone. Studierenden aus diesen Kantonen wäre der gleichberechtigte Zugang zu den Universitäten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr automatisch garantiert.

Die erste Konferenz der Vereinbarungskantone IUV ist für die EDK-Plenarversammlung im März 2022 geplant. An ihrer konstituierenden Sitzung wird die Konferenz die Tarife ab dem Studienjahr 2021/22 festlegen und eine neu zusammengesetzte Kommission IUV einsetzen.

Hintergrund: Die IUV ist eine Vereinbarung (Konkordat) zwischen den Kantonen. Konkordate sind als Instrumente der interkantonalen Zusammenarbeit in Artikel 48 Bundesverfassung vorgesehen. Jeder Kanton bestimmt über seinen Beitritt zu einem Konkordat. Insgesamt vollzieht die EDK heute elf interkantonale Vereinbarungen, darunter sind sechs Finanzierungsvereinbarungen. Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. In erster Linie geht es dabei um Bildungsinstitutionen im Tertiärbereich (Hochschulen und höhere Berufsbildung), aber auch um Schulen der Sekundarstufe II.

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Mediendienst Generalsekretariat EDK, , +41 31 309 51 13

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