Quereinstieg als Lehrerin/Lehrer
Die Kantone und die Hochschulen in der Schweiz entscheiden, ob sie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den Lehrberuf ausbilden und welche Möglichkeiten sie für den Quereinstieg als Lehrerin und Lehrer anbieten. Für spezifische Informationen zum Quereinstieg als Lehrerin und Lehrer werden die Interessentinnen und Interessenten daher gebeten, sich direkt an eine Ausbildungsinstitution zu wenden (siehe «Pädagogische Hochschulen» auf der Liste). Bei der Pädagogischen Hochschule oder anderen Institutionen für die Lehrerausbildung des jeweiligen Kantons erfahren sie alles, was sie über die Ausbildung, das Studium, die Diplome und mehr wissen müssen.
Definition Quereinsteiger und Quereinsteigerin für den Lehrberuf
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Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Lehrpersonen sind
- mindestens 27 Jahre alt,
- Inhaberin/Inhaber einer Maturität (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität), eines Fachmittelschulausweises oder eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und
- verfügen über Berufserfahrung im Gesamtumfang von drei Jahren (in Vollzeit oder in Teilzeit verteilt auf maximal acht Jahre).
Lehrerin/Lehrer werden als Zweitausbildung
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In der Schweiz können Quereinstiegslehrerausbildungen für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten) sowie für die Sekundarstufe I anerkannt werden. Ein Quereinstieg in die Ausbildung zur Lehrkraft für Maturitätsschulen ist hingegen nicht möglich.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen Quereinstieg in den Lehrberuf?
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Der Quereinstieg in die Lehrerausbildung setzt sich aus insgesamt drei unterschiedlichen Elementen zusammen, wobei diese nur beschränkt kombiniert werden können. Diese werden nachfolgend vereinfacht dargestellt:
Besondere Zulassungsbedingungen («sur dossier»-Aufnahmen)
Quereinstieg als Lehrperson Primarstufe: Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, welche über einen Fachmittelschulausweis, eine Fachmaturität in einer anderen Richtung als für das Berufsfeld Pädagogik, eine Berufsmaturität oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügen, erhalten die Zulassung zum Studium, sofern die Hochschule ihre Studierfähigkeit im Rahmen eines dokumentierten Verfahrens «sur dossier» festgestellt hat.
Quereinstieg als Lehrperson Sekundarstufe I: Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, welche über einen Fachmittelschulausweis, eine Fachmaturität, eine Berufsmaturität oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügen, erhalten die Zulassung zum Studium werden, sofern die Hochschule ihre Studierfähigkeit im Rahmen eines dokumentierten Verfahrens «sur dossier» festgestellt hat.Anrechnung bereits erbrachter Leistungen («Validation des acquis de l’expérience»)
Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern, welche nicht «sur dossier» (siehe Punkt 1) in die Ausbildung aufgenommen werden, können nicht-formale und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen anerkannt werden, wodurch sich der Umfang der Ausbildung um maximal einen Drittel reduziert.
Spezielle Ausbildungsprogramme («Formation par l’emploi»)
Hochschulen können spezielle Programme für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger anbieten. Im Ausbildungsprogramm «Formation par l’emploi» wird die Ausbildung ab dem zweiten Studienjahr mit einer begleiteten Lehrtätigkeit im Rahmen einer Teilzeitanstellung auf der Zielstufe verbunden. Das heisst, gewisse Ausbildungsteile (v.a. berufspraktische Ausbildung) werden im Rahmen einer Anstellung an einer Schule absolviert und von der Hochschule begleitet. Der Umfang entspricht jenem der regulären Ausbildung. Die «Formation par l’emploi» steht auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger offen, welche «sur-dossier» an die Hochschule aufgenommen wurden, sofern die Hochschulen keine anderen Vorgaben.
Ansonsten gelten die gleichen Vorgaben wie für die anderen Studierenden in der Lehrerausbildung (Siehe «Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe)» und «Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I»).