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In den meisten Kantonen ist eine Repetition des Kindergartens (Jahre 1-2) grundsätzlich möglich. Mögliche Gründe sind Entwicklungsverzögerungen oder einschneidende persönliche Umstände. Eine freiwillige Repetition ist nur in einer Minderheit der Kantone vorgesehen.

Primarstufe (Schuljahre 3-8):
In allen Kantonen ist die Repetition eines Schuljahres oder mehrerer Schuljahre grundsätzlich möglich. Als Gründe für eine Repetition gibt die Mehrheit der Kantone ungenügende schulische Leistungen und/oder einschneidende persönliche Umstände an (wie z.B. eine längere Abwesenheit wegen Krankheit). Freiwillige Repetitionen sind nur in einer Minderheit der Kantone möglich. Die Repetition des letzten Schuljahres der Primarstufe (8. Schuljahr) wird oft restriktiver gehandhabt als die Repetition der Schuljahre 3-7.

Sekundarstufe I:
Auch auf der Sekundarstufe I ist in allen Kantonen die Repetition eines Schuljahres möglich, teilweise aber nur bei einschneidenden persönlichen Umständen. In einigen Kantonen wird der Wechsel in einen weniger anforderungsreichen Schultyp bevorzugt.

Das letzte Schuljahr der obligatorischen Schule (11. Schuljahr) kann in einigen wenigen Kantonen grundsätzlich nicht wiederholt werden, in einer Minderheit der Kantone nur bei Vorliegen einschneidender persönlicher Umstände. Ein knappes Drittel der Kantone ermöglicht auch beim 11. Schuljahr eine freiwillige Repetition.