Auf allen Stufen gibt es in fast allen Kantonen Regelungen zur Beurteilung der Lehrpersonen. Als Beurteilungsverfahren dienen oft Unterrichtsbesuche durch die beurteilende Instanz und - im Anschluss daran - Auswertungs- und Qualifikationsgespräche (Mitarbeitergespräche, Standortgespräche) mit den beurteilten Lehrpersonen. In einzelnen Kantonen werden Rückmeldungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie von Kolleginnen und Kollegen mit in das Verfahren einbezogen.