Das Grundsatzpapier definiert die strategischen Ziele, die im Bereich des Erwerbs und der Erhaltung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen entwickelt werden sollen und legt die wichtigsten Elemente bei der Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes fest.
An der Jahresversammlung vom 27. Oktober 2023 hat die EDK das Grundsatzpapier zur Förderung und Erhaltung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen verabschiedet. Es definiert die strategischen Ziele, die im Bereich des Erwerbs und der Erhaltung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen entwickelt werden sollen und legt die wichtigsten Elemente bei der Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes fest.
Das Weiterbildungsgesetz vom 20. Juni 2014 (WeBIG) sieht vor, dass sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür einsetzt, Erwachsenen den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Unter «Grundkompetenzen Erwachsener» sind die Kompetenzen zu verstehen, die eine erwachsene Person besitzen muss, um sich in der Arbeitswelt und im Alltag zurechtzufinden und sich bilden zu können. Zu diesem Zweck kann das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Finanzbeiträge an die Kantone ausrichten. Der Bund und die Kantone beziehen dabei die Organisationen der Arbeitswelt mit ein.
Das Grundsatzpapier legt fest, wie die Bestimmungen des WeBiG und die entsprechenden Bedingungen der Weiterbildungsverordnung (WeBiV) sowie die nationalen Ziele in den Programmvereinbarungen zwischen dem SBFI und den Kantonen in der BFI-Periode 2025‒2028 umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Dokument der EDK und des SBFI.
Die EDK hat das Grundsatzpapier zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen bei Erwachsenen 2025–2028 verabschiedet. Es definiert die strategischen Ziele, die im Bereich des Erwerbs und der Erhaltung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen entwickelt werden sollen und legt die wichtigsten Elemente bei der Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes fest. Das Papier definiert zudem die Grundsätze für die Verteilung der Bundesbeiträge.
Das Grundsatzpapier wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Weiterbildungskonferenz (SWBK) (ehemals IKW) erarbeitet. Es aktualisiert das bisherige Grundsatzpapier 2021–2024. Das Weiterbildungsgesetz selbst ist 2017 in Kraft getreten.