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Rechtstexte und Beschlüsse

Die Erlasse und Beschlüsse der EDK-Plenarversammlung werden in Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips auf der Website der EDK publiziert.

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Die Zusammenarbeit der EDK basiert auf rechtsverbindlichen Staatsverträgen im Sinne von Artikel 48 der Bundesverfassung. Diese Verträge werden als «Interkantonale Vereinbarungen» oder «Konkordate» bezeichnet. Die EDK vollzieht diese Konkordate und erlässt das notwendige Vollzugsrecht.

Zur Rechtssammlung

 

kein Titel

Die EDK erlässt Empfehlungen zu Handen der Kantone, nimmt Stellung zu aktuellen Bildungsfragen und fällt Einzelbeschlüsse, welche die laufenden Arbeiten der Konferenz betreffen.

Empfehlungen

Stellungnahmen

Beschlüsse