Vernehmlassungen: Zu Konkordaten führt die EDK Vernehmlassungen bei den Kantonen und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden durch. Mit Rücksicht auf den Einbezug der kantonalen Parlamente wird eine lange Antwortfrist eingeräumt (mindestens 6 Monate).
Anhörungsprozesse: Zu Ausführungsinstrumenten, die sich aus Konkordaten ableiten, führt die EDK Anhörungsprozesse durch. Zu diesen Ausführungsinstrumenten gehören beispielsweise Empfehlungen (basierend auf dem Schulkonkordat 1970) oder Diplomanerkennungsreglemente (basierend auf der Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993). Diese fachlichen Anhörungsprozesse richten sich an die kantonalen Departemente sowie an die betroffenen schulischen Partner von gesamtschweizerischer Relevanz.
Der Vorstand der EDK hat am 8. September 2022 die Anhörung zu den Entwürfen der totalrevidierten Anerkennungsreglemente für Logopädie (Vorlage 1), für Psychomotoriktherapie (Vorlage 2) und für Sonderpädagogik (Vorlage 3) eröffnet.
Mit der Totalrevision werden die Reglemente vereinheitlicht und vereinfacht. Die Anforderungen, welche an die Ausbildungen gestellt werden, wurden mehrheitlich beibehalten. Zu den materiellen Änderungen gehören unter anderem folgende Punkte: Die Ausbildungen in Logopädie und Psychomotoriktherapie sollen nicht nur als Bachelor-, sondern neu auch als Masterstudiengänge ausgestaltet werden können. Mit der Revision wird den Ausbildungsinstitutionen die Verpflichtung übertragen, die berufliche Eignung der Studierenden zu prüfen. Weiter sehen die Reglementsentwürfe vor, dass den Studierenden neu Leistungen angerechnet werden können, die sie in einer Weiterbildung an einer Hochschule erworben haben (Verkürzung des Ausbildungsumfangs um maximal 15 ECTS-Punkte möglich).
Die Anhörung dauerte bis am 31. Dezember 2022.
Kontakt
+41 31 309 51 11, E-Mail
Der Vorstand der EDK hat am 5. Mai 2022 den Entwurf des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und den Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität zur Vernehmlassung frei gegeben. Der Bundesrat hat seinerseits am 18. Mai 2022 der Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Zusammenarbeitsvereinbarung zugestimmt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. September 2022.
Die Vernehmlassung war vom Bund organisiert worden. Da MAR und MAV inhaltlich identisch sind, hatte die EDK auf eine eigene, parallele Vernehmlassung verzichtet, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Bund und EDK werden die Vernehmlassungsantworten gemeinsam auswerten und die Texte von MAR und MAV finalisieren.
Vernehmlassung vom 15. Juni bis am 15. Dezember 2021
Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) regelt den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen, wenn Schülerinnen und Schüler im Zuge einer Hospitalisierung eine ausserkantonale Spitalschule besuchen. Die ISV definiert die Voraussetzungen, welche die Spitalschulen zu erfüllen haben, um Teil des Lastenausgleichssystems zu werden.
Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. Die Plenarversammlung der EDK hat die ISV am 28. Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Zur Website ISV
Kontakt
Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung
+41 31 309 51 11, E-Mail