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Beitragsberechtigte Bildungsgänge
Für die Beitragsberechtigung gelten folgende Voraussetzungen: (1) der Bildungsgang ist durch das SBFI anerkannt (resp. das Gesuch ist eingereicht); (2) der Standortkanton hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter abgeschlossen; (3) der Standortkanton hat den Bildungsgang bei der HFSV-Geschäftsstelle gemeldet.