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Bestätigungen für Personen mit einem Schweizer Diplom, die ihren Beruf im Ausland ausüben möchten
Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU (insbesondere das Freizügigkeitsabkommen) ermöglicht Schweizerinnen und Schweizern den Zugang zum Arbeitsmarkt in Ländern der EU und der EFTA.
Die EDK stellt Schweizer Lehrpersonen oder Personen mit einem Diplom im Bereich der Sonderpädagogik, die im Ausland tätig sein wollen, eine Bestätigung aus, dass ihr Lehrdiplom oder ihr Diplom im Bereich der Sonderpädagogik (zumindest in beruflicher Hinsicht, wenn es sich um eine altrechtliche Ausbildung auf Sekundarstufe II handelt), der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht. In der Schweiz fallen alle neurechtlichen Ausbildungen im Bereich Lehrerbildung oder Sonderpädagogik unter diese Richtlinie.