|
Die Kantone erteilen den Lehrpersonen einen Berufsauftrag. Dieser umfasst alle Bereiche des Schulbetriebs wie z.B. die Planung und Durchführung des Unterrichts, die Mitarbeit bei administrativen Arbeiten und der Schulentwicklung, die Zusammenarbeit mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie die Weiterbildung. Die Weiterbildung zielt in der Regel auf den Erhalt und die Erweiterung der fachlichen, pädagogischen, didaktischen und persönlichen Kompetenzen, aber auch auf die Verbesserung der Teamarbeit und auf die Weiterentwicklung der Schule als Organisation. In der Kantonsumfrage wird erhoben, ob die kantonalen Regelungen eine Weiterbildungspflicht vorsehen und falls ja, ob eine Mindestdauer oder ein Richtwert festgelegt ist. Weiter wird gefragt, ob auch Weiterbildungen im Ausland finanziert werden.
|