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Stellungnahme der EDK zur BFI-Botschaft 2025–2028

25.07.2023

Der Bundesrat hat Anfang Juni 2023 die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028 eröffnet. Die EDK hat in ihrer Stellungnahme drei zentrale Forderungen formuliert.

Stellungnahme der EDK zur BFI-Botschaft 2025–2028

Der Bundesrat hat Anfang Juni 2023 die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028 eröffnet. Die EDK hat in ihrer Stellungnahme drei zentrale Forderungen formuliert.

Sparschwein und Schulmaterial
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Die BFI-Botschaft enthält die Finanzierung aller Massnahmen des Bundes zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Die aktuelle Vorlage des Bundes ist geprägt von Budgetkürzungen. Für die Qualität des Bildungssystems ist es aber unabdingbar, dass die Kantone in den gemeinsam finanzierten Bereichen auf eine solide und verlässliche Finanzierungspolitik des Bundes zählen können. Aus diesem Grund hat die EDK in ihrer Stellungnahme drei zentrale Forderungen formuliert.

Der Bund schlägt ein Finanzierungswachstum von 2.0 % vor. Will die Schweiz in der Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben, reicht dieses Wachstum nicht aus. Es bedeutet Stagnation. Mit dem Verzicht auf den Ausgleich der höheren Teuerung überträgt der Bund das finanzielle Risiko auf die Kantone. Die EDK fordert für die BFI-Periode 2025–2028 ein Finanzwachstum von mindestens 2,5 %.

Weiter fordern die Kantone, dass sich der Bund finanziell stärker in der Berufsbildung engagiert. Diese wird umfassend durch den Bund geregelt, finanziell aber zu 75 % durch die Kantone getragen. Das ist ein Missverhältnis. Umso mehr, da die Kostenbeteiligung des Bundes auch Ausgaben für die höhere Berufsbildung oder die Förderung inländischer Arbeitskräfte beinhaltet. Damit sinken die Beiträge an die Kantone. Die EDK fordert, dass sich die Bundesbeteiligung ausschliesslich auf die Beiträge an die Kosten für die Kantone beschränkt.

Die dritte Forderung betrifft die Planungssicherheit im Hochschulbereich. Die Bundesbeiträge an die Hochschulen wurden im Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) als gebundene Ausgaben definiert und damit Budgetschwankungen entzogen. Die Kantone wollen dies so belassen. Die EDK fordert auch in Zukunft solide Grundbeiträge des Bundes und gebundene Ausgaben in der Hochschulförderung inklusive Teuerung. Weiter darf die Projektfinanzierung nicht zu Lasten dieser Grundbeiträge erfolgen. Alles andere schränkt die Handlungsfreiheit der Kantone ein und erschwert die Finanzplanung im Hochschulbereich.

Die Vernehmlassung des Bundes dauert bis zum 24. September 2023.

Zur Stellungnahme

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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