Ausländische Diplome
Informationen zur Anerkennung von ausländischen DiplomenInformationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen
Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Diploms in der Schweiz. Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen, verfügt die EDK sogenannte Ausgleichsmassnahmen an einer pädagogischen Hochschule in der Schweiz, bevor Ihr Diplom anerkannt werden kann.
Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse:
- Heilpädagogische Früherziehung
- Schulische Heilpädagogik
- Logopädie
- Psychomotoriktherapie
- Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)
Hinweis: Lehrpersonen an Berufsschulen wenden sich an das SBFI.
Ablauf des Prüfungsverfahrens

Pädagogisch-therapeutische Lehrberufe
Informationen und Gesuche Schulische Heilpädagogik und Heilpädagogische Früherziehung
Das Gesuch wird elektronisch eingereicht.
Erstellen Sie ein Benutzerkonto im Onlineportal (CH-Login) gemäss der Anleitung.
Logopädie und Psychomotorik
Informationen und Gesuche Logopädie und Psychomotorik
Das Gesuch wird elektronisch eingereicht.
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Lehrdiplome: Verfahren zur Diplomanerkennung in 5 Schritten
1. Schritt: Infopoint
Ist meine Ausbildung mit der Schweizer Ausbildung zur Lehrperson vergleichbar?
Die folgende Grafik gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrpersonen in der Schweiz.
Sobald Sie ein Gesuch einreichen, wird die EDK überprüfen, ob Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung für die beantragte Unterrichtsstufe in der Schweiz vergleichbar ist. Es handelt sich um eine individuelle Gleichwertigkeitsüberprüfung.
Grundlage der Überprüfung sind:
- Ihre persönliche Studienleistungen (Inhalt und Umfang Ihrer gesamten Ausbildung gemäss Checkliste),
- Ihre Berufspraxis gemäss Bestätigung der Arbeitgeber
- und Ihre Weiterbildungen gemäss Diplomen (siehe Checkliste).
Vereinfachte Darstellung der Ausbildung für Lehrpersonen in der Schweiz
Hinweis zum Studienumfang in ECTS
Die EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der Schweizer Ausbildung für die beantragte(n) Unterrichtsstufe(n) bezüglich Ausbildungsniveau, Studienumfang und Studieninhalt.
60 ECTS-Kreditpunkte entsprechen einem Studienjahr. 1 ECTS entspricht ca. 30 Arbeitsstunden.
Weitere Informationen
2. Schritt- Selfcheck Voraussetzungen Überprüfung
Erfüllt mein Diplom die Voraussetzungen für eine Überprüfung?
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Lehrberufs sind von Land zu Land unterschiedlich. Die EDK ist an die gesetzlichen Voraussetzungen des Herkunftslandes gebunden.
Es können nur Diplome überprüft werden, welche die Voraussetzungen für eine vollumfängliche, uneingeschränkte Lehrbefähigung im Herkunftsland erfüllen (offizielle Lehrbefähigung für öffentliche Schulen gemäss den Gesetzen des Herkunftslandes). Die Lehrbefähigung muss für jede beantragte Unterrichtsstufe und jedes Unterrichtsfach vorliegen. Bei Unsicherheiten erhalten Sie beim Bildungsministerium des Herkunftslandes eine schriftliche Bestätigung.
Hinweis: Die gesetzlich geregelte Lehrbefähigung ist nicht das Gleiche wie die Erlaubnis zu unterrichten oder eine Anstellung als Lehrperson.
Ihr Diplom erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Überprüfung (= Sie sind antragsberechtigt), wenn Sie im Herkunftsland alle Bestandteile der Lehrerausbildung inklusive Berufsprüfungen für die beantragten Unterrichtsstufen und Unterrichtsfächer erfolgreich absolviert haben und über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen (siehe Checkliste).
Welche Unterrichtsstufen können in der Schweiz beantragt werden?
Sind Sie nicht sicher, ob Sie für eine Unterrichtsstufe vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt sind?
Verlangen Sie eine Bestätigung des Bildungsministeriums im Herkunftsland mit Angaben über die Schulstufen inklusive Alter der Schülerinnen und Schüler und Unterrichtsfächer, für welche Ihre Lehrbefähigung vollumfänglich und uneingeschränkt gültig ist.
3. Schritt - Selfcheck Sprachnachweis
Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise für den Unterricht in der Schweiz?
Überprüfen Sie, ob Sie über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen:
Sie werden ausschliesslich in einer Landessprache der Schweiz unterrichten (z.B. Mathematik oder Geschichte etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
- oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
- oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.
Sie werden in einer Landessprache der Schweiz und mindestens ein Fremdsprachenfach unterrichten (z.B. Mathematik und Englisch etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- oder Sie sind im deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Sprachraum aufgewachsen,
- oder Nachweis der Hochschule über das erfolgreiche Absolvieren der gesamten Lehrerausbildung in einer Schweizer Landessprache,
- oder Nachweis über den Besuch der obligatorischen Schulzeit in einer Schweizer Landessprache.
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Besonderer Hinweis für die Primarstufe: Wird kein Fremdsprachennachweis über das Niveau C1 eingereicht, verzichten Sie automatisch auf die Überprüfung dieser Fremdsprachenfächer.
Sie werden ausschliesslich Fremdsprachenfächer unterrichten (z.B. Fächer Englisch und/oder Russisch):
- B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Sonderfall International School (die Unterrichtssprache ist nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch):
- Sie unterrichten ausschliesslich Fremdsprachenfächer, welche nicht zu den Landessprachen der Schweiz gehören (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch etc.) auf der Sekundarstufe I und/oder an Maturitätsschulen:
B2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Hinweis für die Primarstufe (inkl. Kindergarten): Nachweis eines C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) verlangt.
- Sie unterrichten Fächer, welche in der öffentlichen Schule in einer Schweizer Landessprache unterrichtet werden (z.B. Mathematik, Geschichte, NMG etc.):
C2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
C1 für die beantragten Fremdsprachenfächer (z.B. Englisch, Spanisch, Russisch, etc.)
Zeitpunkt der Einreichung der Sprachdiplome und Sprachnachweise
Alle Sprachnachweise müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs vorliegen. Die Frist kann in folgenden Fällen um maximal 2 Jahre verlängert werden (siehe auch Merkblatt Sprachnachweise):
- Sie haben ein Diplom aus einem EU- oder EFTA-Staat.
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz, eines EFTA-Staates oder der EU.
- Sie haben bereits eine Anstellung als Lehrperson in der Schweiz, für die Sie zwingend ein von der EDK anerkanntes Diplom benötigen.
4. Schritt: Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente
Stellen Sie sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen für die Überprüfung Ihrer Ausbildung zusammen
Die Prüfung Ihres Gesuchs erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Dokumente.
In der Checkliste erforderliche Dokumente Lehrpersonen finden Sie eine Übersicht über alle erforderlichen Dokumente. Wenn Dokumente oder Informationen fehlen, kann sich die Bearbeitung Ihres Gesuchs verzögern. Sie können nachlesen, welche Informationen aus den Dokumenten ersichtlich sein müssen.
Sämtliche Dokumente werden im letzten Schritt digital im Online-Portal hochgeladen.
5. Schritt: Gesuch online einreichen
Reichen Sie Ihr Gesuch online ein
Sie können Ihr vollständiges Gesuch jederzeit einreichen.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, beantworten Sie bitte folgende Fragen:
- Ist die EDK gemäss Selfcheck für die Anerkennung meines Diploms zuständig?
- Ist meine Ausbildung grundsätzlich mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz vergleichbar? (siehe Schritt 1)
- Bin ich im Herkunftsland vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt? (siehe Schritt 2)
- Verfüge ich über die erforderlichen Sprachnachweise? (siehe Schritt 3)
- Habe ich alle erforderlichen Dokumente gemäss Checkliste?
Erstellen Sie ein Benutzerkonto im Onlineportal (CH-Login) gemäss der Anleitung.
Wie lange dauert die Überprüfung meines Gesuchs?
- Für Berufsabschlüsse aus EU-Staaten rund vier Monate ab dem Datum, an dem das Gesuch vollständig vorliegt.
- Für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten kann die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Prüfung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage der eingereichten Dokumente. Enthalten die eingereichten Unterlagen nicht die verlangten Informationen oder reichen die darin enthaltenen Informationen für die Überprüfung Ihres Ausbildungsabschlusses nicht aus, ist die Überprüfung der Gesuche erschwert. Dies kann zu einer wesentlich längeren Bearbeitungsdauer der Gesuche führen.
Folgende Fälle führen zu einer längeren Bearbeitungsdauer:
- Das Gesuch wird bei der falschen Behörde eingereicht.
- Die eingereichten Dokumente sind unvollständig (siehe Checkliste).
- Die eingereichten Dokumente enthalten nicht alle für die Prüfung relevanten Informationen (siehe Checkliste).
- Die Gesuchsstellenden beantragen Unterrichtsstufen oder Unterrichtsfächer, für die sie im Herkunftsland nicht vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt sind. (siehe Schritt 2)
Häufig gestellte Fragen
Wer ist in der Schweiz zuständig für die Anstellung von Lehrpersonen? Wie finde ich eine Stelle?
Die Zuständigkeit betreffend Anstellungen liegt in der Schweiz bei den Kantonen. Anstellende Behörde ist in der Regel die lokale Schulbehörde. Informationen zu offenen Stellen finden Sie auf den verschiedenen Jobportalen, in Zeitungen oder auf den Websites der kantonalen Erziehungsdirektionen.
Auf ausgeschriebene Stellen können Sie sich auch schon bewerben, wenn der Entscheid durch das Generalsekretariat der EDK noch aussteht. Ob die Anerkennung für eine Anstellung vorausgesetzt wird oder später erbracht werden kann, entscheidet die Anstellungsbehörde.
Wo finde ich Informationen zu einem Studium, einem Weiterstudium oder einer Weiterbildung in der Schweiz?
Falls Ihr Interesse nicht der Anerkennung eines ausländischen Diploms gilt, sondern dem Studium, dem Weiterstudium oder einer Weiterbildung in der Schweiz, setzen Sie sich bitte direkt mit einer entsprechenden Ausbildungsinstitution in Verbindung. Eine Auflistung aller anerkannten Schweizer Hochschulen finden Sie unter www.swissuniversities.ch.
Falls Sie sich für einen Quereinstieg in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an eine Pädagogische Hochschule.
Welche Anerkennungsstelle ist zuständig für ausländische Diplome in anderen Bereichen?
Einen Überblick über die schweizerischen Anerkennungsstellen für die grössten Berufsgruppen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Schweizer Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen beim SBFI.
Lehrpersonen für Berufsschulen wenden sich ebenfalls an das SBFI.
Welche Stelle behandelt Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK?
Privatpersonen können Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK an eine unabhängige Rekurskommission richten.
Noch mehr Fragen?
Hintergrundinformationen
Im Jahr 2024 wurden beim Generalsekretariat der EDK 1706 Gesuche um Anerkennung eines ausländischen Diploms eingereicht. Bei den meisten Gesuchen (rund 80%) geht es um die Anerkennung eines Berufdiploms als Lehrerin oder als Lehrer.